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Was ist Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Mediationsgesetz).

Mediation bietet eine Alternative zum streitigen Verfahren vor Gericht.

Die Beteiligten eines Konflikts entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konflikts. Der Konflikt wird nicht durch einen Dritten (Richter) entschieden, vielmehr entscheiden die Parteien selbst und autonom, wie sie ihre Probleme lösen wollen. Sie werden dabei von der Mediatorin oder vom Mediator aktiv unterstützt. Die Vereinbarungen, die von den Parteien in der Mediation erarbeitet werden, können dieselbe Verbindlichkeit erhalten wie streitige gerichtliche Entscheidungen.

Anwendungsgebiete

Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren, das für alle die Menschen sinnvoll ist, die nach einem Streit noch miteinander zu tun haben müssen, wollen oder sollen.

Dazu zählen:
  • Trennung und Scheidung
  • Erbauseinandersetzungen, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
  • Streit zwischen Nachbarn und Wohnungseigentümern
  • Konflikte am Arbeitsplatz
  • Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen und Gesellschaften
  • Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben


Ablauf eines Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren beginnt damit, dass die Konfliktpartner und die Mediatorin/der Mediator ein Arbeitsbündnis schließen. Darin wird geregelt, zu welchen Bedingungen gemeinsam gearbeitet werden soll. Insbesondere werden die nachfolgend beschriebenen Prinzipien eines Mediationsverfahrens festgelegt. Geklärt wird auch, dass jede der Parteien bereit ist, eine Lösung zu finden, mit der alle Konfliktbeteiligten einverstanden sein können (Ergebnisoffenheit).

Es werden die Themen gesammelt, zu denen eine Lösung und Entscheidung gefunden werden muss. Hierzu werden zwingend sämtliche Fakten und Informationen in schriftlicher Form ausgetauscht, die jeder der Streitparteien braucht, um eine Entscheidung treffen zu können.

Wichtig ist danach auch, dass jede Partei klar definiert, wie sie sich ihre Lösung des Problems vorstellt. Die Aufgabe des Mediators ist es nun, die Interessen und Bedürfnisse, die diesen Wünschen und Vorstellungen zugrunde liegen, herauszuarbeiten. Ziel dieser Arbeit ist es, Optionen und Lösungen zu erarbeiten, mit denen alle Konfliktparteien leben können.


Mediation und Recht

Es kann keine Mediation stattfinden und zu einem Ende geführt werden, ohne dass die Beteiligten hinsichtlich der bis dahin nur angedachten Lösungen parteilich von je einem Anwalt beraten werden. Somit wird verhindert, dass die eine oder andere Partei womöglich übervorteilt wird. Erst nach allseits erfolgter rechtlicher Beratung wird die endgültige und von beiden Seiten getragene Vereinbarung in der Form geschlossen, die notwendig ist, um sie rechtlich genauso verbindlich zu gestalten wie eine gerichtliche Entscheidung.


Prinzipien der Mediation

Offenheit / Offenlegung
In der Mediation ist es unverzichtbar, dass alle entscheidungserheblichen Fakten und Informationen mit Nachweisen auf dem Tisch liegen.

Freiwilligkeit
Jeder muss ein Mediationsverfahren beenden dürfen, wenn es für sie/ihn keinen Sinn mehr macht. Das soll aber nicht bedeuten, dass es leichtfertig und beliebig aufgegeben wird.

Eigenverantwortung
Jede Konfliktpartei muss in der Lage sein, die notwendigen Informationen und Belege zusammenzutragen, eigene Positionen zu entwickeln und dafür einzutreten sowie Entscheidungen für sich selbst zu treffen und auch diese zu vertreten.

Rechtliche Beratung
Für alle Beteiligte ist es zwingend, dass sie sich jeweils parteilich von einer Anwältin/einem Anwalt beraten lassen, bevor eine verbindliche Vereinbarung geschlossen werden kann.

Allparteilichkeit – Rolle der Mediatorin/des Mediators
Die Mediatorin/der Mediator, die/der im Grundberuf Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist, wird keine der Konfliktparteien jemals vor Gericht vertreten. Sie/er versucht, beide Seiten bestmöglich zu verstehen und zu unterstützen.

Vertraulichkeit
Die/der Mediatorin/Mediator ist zum Schweigen verpflichtet und hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Konfliktparteien können sich untereinander zur Verschwiegenheit über die Inhalte der Mediation verpflichten.


Kosten der Mediation

Die Vergütung erfolgt üblicherweise auf Stundenbasis.Der Stundensatz bewegt sich je nach Einzelfall und Anzahl der Beteiligten zwischen 150,00 € und 300,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten werden teilweise von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Mediationssitzungen dauern in der Regel zwischen 1 Stunde und 1 ½ Stunden.


> Infoflyer zu Mediation bei Trennung und Scheidung zum Download (PDF)